Was ist eine Praxisgemeninschaft?

Hinter dem Begriff „Praxisgemeinschaft“ verbirgt sich ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer Ärzte gleicher und/oder verschiedener Fachrichtung zwecks gemeinsamer Nutzung von Praxisräumen und/oder Praxiseinrichtungen und/oder zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Praxispersonal bei sonst selbständiger Praxisführung.
Selbständige Praxisführung heißt, daß jeder Arzt seinen eigenen Patientenstamm behält bzw. hat - und somit auch seine eigene Patientenkartei. Weitere Merkmale sind:

  • Arztvertrag wird nur zwischen dem behandelnden Arzt und dem jeweiligen Patienten (Privatpatient) bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung (Kassenpatient) geschlossen;
  • Vertretung des Arztes durch einen anderen Arzt ist nur zulässig bei Abwesenheit des Arztes (z.B. Urlaub, Krankheit, Fortbildung) und erfolgt wie bei einer Einzelpraxis;
  • Praxisgemeinschaft ist eine reine Organisationsgemeinschaft, keine Berufsausübungsgemeinschaft;
  • Praxisgemeinschaft ist nur zwischen Ärzten möglich;
  • Wichtig: Die Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht ist auch gegenüber anderen Ärzten der Praxisgemeinschaft strikt einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Erfordernis einer getrennten Patientenkartei im Rahmen der ärztlichen Dokumentationspflicht zu beachten.
  • Rechtsform: für die Praxisgemeinschaft bietet sich die BGB-Gesellschaft (§§ 705 ff. BGB) an;
  • Die Patienten haben nur eine Vertragsbeziehung zu einem einzelnen Arzt der Praxisgemeinschaft, deshalb handelt es sich um eine reine Innnengesellschaft - dementsprechend haften die Ärzte nicht gemeinschaftlich füreinander; es haftet immer nur der Arzt, der die konkrete Behandlung vorgenommen hat;
  • Eine „gemeinschaftliche“ Haftung als Gesamtschuldner kommt in der BGB-Gesellschaft lediglich im Rahmen der Rechtsgeschäfte und sonstigen Handlungen in Betracht, die in Verfolgung des Gesellschaftszwecks vorgenommen wurden.

Die Praxisgemeinschaft ist gemäß §33 Abs. 1 Ärzte-ZV der Kassenärztlichen Vereinigung zu melden.

Weitere Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne.

Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator ............
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht

 

 

 

Zurück zur Startseite - Home