Fachanwalt

Die Anwaltschaft hat sich durch die Fachanwaltschaften ein Instrument des Qualitätsmanagements geschaffen. Fachanwalt wird nur derjenige, der einen mehrwöchigen Lehrgang besucht, in dem alle Bereiche des jeweiligen Rechtsgebites eingehend unterrichtet werden und der mit mehreren mehrstündigen Klausuren unter Examensbedingungen abgeschlossen wird.

Ein Fachanwalt ist somit ein Rechtsanwalt, der - neben den allgemeinen Kenntnissen eines Rechtsanwaltes - auf bestimmten weiteren Rechtsgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in diesen bestimmten Bereichen führen darf.

Nach einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer haben zum 1. Januar 2007 rd. 20% der Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel erworben. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 3,03 %. Insgesamt gab es in der Bundesrepublik 27.953 Fachanwälte.

Nach einer vom Soldan Institut vorgestellten Studie spielt die Spezialisierung durch Fachanwälte für 80 Prozent der befragten Mandanten bei der Anwaltssuche eine große Rolle.


Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
Ein Rechtsanwalt darf maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen, kann aber durchaus mehr als zwei Fachanwaltsbezeichnungen erwerben.
Dabei bleibt es ihm überlassen, welche dieser Bezeichnungen er nach außen führen will. Zu deren Erwerb muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen (mindestens einstündige, in der Regel aber fünfstündige Klausuren), in Ausnahmefällen auch noch einer „Fachgespräch“ genannten mündlichen Prüfung, gefordert. Die Weiterbildung ist auch im Fernstudium möglich. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet (z. B. Familienrecht: 120 Fälle in drei Jahren) nötig.

Ab dem Jahr, das dem Besuch des Fachanwaltskurses folgt, muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden, indem er an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung hörend oder dozierend teilnimmt oder wissenschaftliche Artikel auf dem entsprechenden Fachgebiet veröffentlicht.

 

 

 

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